Der neu gewählte Landesvorstand der AfD Baden-Württemberg
Emil Sänze (Landesvorsitzender)
Markus Frohnmeier (Landesvorsitzender)
Dr. Marc Jongen (Stv. Landesvorsitzender)
Rüdiger Klos (Stv. Landesvorsitzender)
Udo Stein (Stv. Landesvorsitzender)
Hans-Peter Hörner (Schatzmeister)
Hannes Ernst (Stv. Schatzmeister)
Reimond Hoffmann (Schriftführer)
Taras Maygutiak (Beisitzer)
Hansjörg Schrade (Beisitzer)
Severin Köhler (Beisitzer)
Günther Schöttle (Beisitzer)
Martina Böswald (Beisitzerin)
Das Landratsamt Biberach hat eine “Erklärung zur Solidarität in der Pandemie” veröffentlicht, die von vielen Bürgermeistern und
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens unterzeichnet wurde und nun in „Mitteilungsblättern“ unter die Leute gebracht wurde. Hierzu ein paar persönliche Gedanken.
Ich war am Montag in Biberach, um mir ein eigenes Urteil über die dortigen Veranstaltungen zu machen, da ich der Pesse wenig glaube. Der “Spaziergang” war eine höchst friedliche Veranstaltung: keine Plakate, keine Parolen, kein Stau, keine Provokationen, nur Menschen wie du und ich, die auf diese Weise protestieren gegen eine drohende Impfpflicht und gegen bestehende Beschränkungen. Sie nehmen ein bekanntes Grundrecht in Anspruch. Allerdings fiel auf, dass wenige Masken trugen.
Die" freiheitlich demokratische Grundordnung" beeinhaltet 7 wesentliche Punkte, die Parteien beachten müssen. Einer davon ist: "Achtung der im GG genannten Grund - und Menschenrechte, vor allem Art. 2". Dieser Artikel ist also der einzige dort genannte Artikel und hat somit eine Sonderstellung. Auf diesen Artikel aber berufen sich die Demonstranten. Sie sind also keine“Verfassungfeinde”, sondern Verfassungsbewahrer.
Otto Schilly, vormals Innenminister(SPD), nannte eine Impflicht einen "Verfassungsbruch des übergriffigen Staates". Genau ins gleiche Horn stieß gestern Herr Bosbach,CDU, eh. Vorsitzender des Innenausschusses des BT. Auch von Teilen der FDP werden solchen Gedanken vorgetragen : der Staat als Verfassungsbrecher( “Staatsfeind” kann der Staat ja selbst nicht sein).
Ich habe Politik studiert und 35 Jahre jährlich mehrmals diesen Artikel 2 (Lehrplan Kl.12)behandelt. Dadurch ist mir im Laufe der Jahre eine tiefe Erkenntnis über seine politische, historische und verfassungsrechtliche Bedeutung zugewachsen die es mir ermöglicht, den Art.2 in seiner jetzigen Bedeutung einigermaßen zu ermessen. Wer glaubt, er könne durch ein Jura-Studium oder eine Verwaltungsausbildung tiefere Einsichten in den Art. 2 gewinnen, der irrt gewaltig. Erst die jahrelange berufliche Befassung mit einer Materie, gleichgültig welcher Art, macht sie begreiflich; das gilt für den Handwerker wie für den Arzt gleichermaßen, und das weiß auch jeder aus seiner beruflichen Erfahrung. Und weil oben genannte Innenminister und Innenpolitiker damit befasst waren, ist mir ihr Urteil wichtig und sollte gehört werden. Der Verlauf der Bundestagsdebatte hat ja gezeigt, wie oberflächlich im Hinblick auf Art.2 viele Debattenbeiträge waren.
Nun werden Teilnehmer solcher Demos als "Staats-und Verfassungsfeinde" in besagtem Papier beschimpft. Den Begriff "Staatsfeind" kennen wir von der Staatssicherheit = Stasi. bislang wurde er bei uns nicht gebraucht. Wenn ich die Leute vom Montagabend betrachte und dann das Wort "Staatsfeind" lese, bin ich entsetzt, mit welcher Abschätzigkeit und Niedertracht einfache Bürger gebrandmarkt werden. Man wird sich herausreden und sagen, ja damit meinen wir nur einige wenige, wir wollen niemand diffamieren - tut man aber!!
Und dann darf auf dem Marktplatz die Antifa auftreten, die sich als Bewahrer der Verfassung aufspielt , ausgerechnet die Antifa, die im Verfassungsschutzbericht als links-extremistisch bezeichnet wird. Denen gibt man sogar in der Presse breiten Raum!! Der Bock wird zum Gärtner gemacht.
Machen Sie sich, liebe Leser, ein eigenes Bild am kommenden Montag, mit Maske und offenen Augen. Vielleicht sehen sie mich, diesmal nicht als Beobachter, sondern als Protestler gegen dieses unsinnige, spalterische, Toleranz verhöhnende Pamphlet.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Mächler
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Aktuelles zur Corona-Pandemie
Diese Nachricht dürfte überall in Deutschland für große Aufmerksamkeit sorgen. Verkündet hat sie die AfD-Landesvorsitzende Alice Weidel zu Beginn der Woche in Stuttgart:
„Gewerbetreibenden, Gastronomen, Kinobetreibern, die aufgrund der Corona-Verordnungen der Regierung von Baden-Württemberg seit dem 16. März 2020 insbesondere wegen der angeordneten Schließung von Geschäften und Restaurants gravierende Umsatzeinbußen erlitten haben, steht ein Entschädigungsanspruch zu.“
Die AfD-Fraktion hatte den renommierten Staatsrechtler Ulrich Vosgerau mit einem Gutachten beauftragt. Er kommt zu dem Schluss, dass allen Gewerbetreibenden auf Basis des Polizeigesetzes Entschädigungen zustehen. Keine einmaligen Hilfen, keine Kredite, sondern Entschädigungen, die sich an den tatsächlichen Umsatzeinbußen von Gewerbetreibenden und Selbstständigen orientieren. Er hat das in seinem Gutachten für das Land Baden-Württemberg festgestellt. Da aber der entscheidende Passus in den Polizeigesetzen aller deutscher Länder steht, ist davon auszugehen, dass das Gutachten Gültigkeit für ganz Deutschland hat. Die Merkel-GroKo und alle Landesregierungen werden also die finanzielle Verantwortung für die Folgen des zu späten und viel zu langen Lockdowns der deutschen Wirtschaft tragen müssen.
Ausführliche Informationen zu dem Thema direkt von Alice Weidel und Ulrich Vosgerau hören Sie in „7 Tage Deutschland – dem Wochenend-Podcast der AfD“, den es ab Freitag über http://afd.de/podcast zu hören gibt.