Liebe Mitglieder und Förderer,
nachdem die Versammlungsbehörde mehrfach den Versammlungsort unserer Demonstration am 24.05.2020 verschob und uns zuletzt den Schillerplatz in Stuttgart-Mitte zugewiesen hat, wurde uns am 20.05.2020 abends eine Verbotsverfügung vom Amt für öffentliche Ordnung Stuttgart zugestellt.
Dieser Vorgang ist in höchstem Maße erstaunlich. Denn normalerweise versuchen Behörden zunächst, durch entsprechende Auflagen die Durchführung der Versammlung zu gewährleisten. Im Fall der AfD wurde nun aber direkt eine Verbotsverfügung erlassen!
Das Verbot unserer Demonstration wird im Wesentlichen damit begründet, dass die Covid-19-Erkrankungen weiterhin ansteigen und Stuttgart ein bundesweiter Corona-Hotspot wäre. Diese Behauptungen sind jedoch unzutreffend: Die Zahl der Neuerkrankungen sinkt kontinuierlich in ganz Deutschland; Krankenhäuser mussten für ihr Personal sogar vereinzelt Kurzarbeit anmelden.
Weiterhin sei unsere Versammlung der "linksbürgerlichen und linksextremen Szene bekannt" - diese werbe bereits öffentlich in den sozialen Netzwerken für Gegenkundgebungen und rufe zum Widerstand gegen die AfD-Versammlung auf. Große Veranstaltungen der AfD mit prominentem Teilnehmerkreis weckten grundsätzlich ein erhöhtes Interesse innerhalb der linksextremen Szene, etwa, wenn - wie vorliegend - die Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel an der Versammlung teilnehme.
Folgt man dieser Auffassung, dann wäre es der Landesvorsitzenden der größten Oppositionspartei zukünftig nicht mehr möglich, eine Versammlung ihrer eigenen Landespartei zu besuchen, da dies zu einer erhöhten Mobilisierung des linksextremen Spektrums führe. In einem Rechtsstaat aber dürfen nicht Facebook-Aufrufe sogenannter "Linksbürger" und linksextremes Mobilisierungspotenzial darüber entscheiden, ob Bürger und Parteien von ihrem Recht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG Gebrauch machen können!
Was wir sonst aus den Erzählungen von Auslandskorrespondenten über autokratische Bananenrepubliken hören, vollzieht sich aktuell vor unserer aller Augen in der grün regierten Landeshauptstadt: Elementarste Rechte werden mit fadenscheinigen Begründungen ausgehebelt, etwa unter Verweis auf angeblich oder tatsächlich zu erwartende Ausschreitungen - dabei haben sich behördliche Maßnahmen zunächst gegen den potenziellen Störer einer angemeldeten Versammlung zu richten!
Nicht so jedoch in Stuttgart: Nach Angaben der Behörde wurde in unserem Fall zunächst berücksichtigt, dass Provokationen bei vergangenen Versammlungen angeblich auch aus dem rechten Lager stattgefunden haben - insofern handle es sich bei der AfD gerade nicht um die Inanspruchnahme eines Nicht-Störers. Das aber ist eine Behauptung ohne jeden Beleg und mit dieser Haltung könnten nicht-linke Bürger und Parteien Anträge auf Versammlungen zukünftig auch gleich direkt bei der bezeichnenderweise noch immer nicht verbotenen linksextremen Plattform Indymedia einreichen.
Wir werden dagegen unverzüglich rechtliche Schritte einleiten und unser durch die Verfassung garantiertes Recht auf Versammlungsfreiheit durchsetzen!
Ihr Landesvorstand der AfD Baden-Württemberg
Dr. Alice Weidel (Vorsitzende)
Martin Hess (Stv. Vorsitzender)
Dr. Marc Jongen (Stv. Vorsitzender)
Markus Frohnmaier (Stv. Vorsitzender)
W. Peter Gremminger (Schatzmeister)
Rebecca Weißbrodt (Stv. Schatzmeisterin)
Rosa-Maria Reiter (Schriftführerin)
Marc Bernhard (Beisitzer)
Anne Charlotte Samland (Beisitzerin)
Dr. Rainer Balzer (Beisitzer)
Dr.-Ing. Volker Kek (Beisitzer)
Stephan Köthe (Beisitzer)
Offizielle Facebook-Gruppe des Landesverbandes: https://www.facebook.com/groups/599624080881060/