Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete einen Volksbegriff, der auf das Ethnisch-Kulturelle verengt sei und daher gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürdegarantie verstoße. Wer nicht dem ethnisch definierten Volk angehöre, so wird suggeriert, dem wolle die AfD staatsbürgerliche Rechte oder gar elementare Menschenrechte vorenthalten oder entziehen. Aus dieser haltlosen Verdachtskonstruktion wird die Behauptung verfassungswidriger Bestrebungen unserer Partei abgeleitet und ihr das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. So ganz offen und regelmäßig von den anderen im Bundestag vertretenen Parteien, die sich selbst als Block die „demokratischen“ nennen und die AfD damit als „undemokratisch“ zu markieren versuchen. [...]
Hier können Sie die vollständige Erklärung weiterlesen: