Stuttgart, 29.05.2024
Am 9.6.2024 AfD wählen!
➡️ Freiheit und Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten #Europawahl
Eine Einschränkung der Souveränität jedes europäischen Staates durch Belange der neu zu schaffenden Gemeinschaft wird ausgeschlossen, ebenso die Etablierung von Gemeinschaftsnormen, die über den nationalen Verfassungen stehen. Grundsätzlich soll Vertragsfreiheit für jeden Staat und jeden einzelnen Politikbereich auf völkerrechtlicher Basis mit einem geregelten Austrittsrecht gelten. So wird sichergestellt,
dass Verträge nur dann geschlossen werden und fortbestehen, solange sie für alle Vertragspartner von Vorteil sind und deren Souveränität dabei nicht unangemessen und auf Dauer einschränken. Auch bei allen zwischenstaatlichen Verträgen ist Transparenz das oberste Gebot staatlicher Aktivitäten. Jeder Bürger hat das Recht auf vollständige Information.
Zwischenstaatliche Streitigkeiten sind durch einen Gerichtshof zu schlichten, dessen Richter von den nationalen Verfassungsgerichten entsandt werden.