Das Kopftuch hält Einzug in baden-württembergische Kindertagesstätten
Die AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag kritisiert das Karlsruher Urteil scharf, denn es befördert die Islamisierung und führt die Glaubensfreiheit ad absurdum
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine muslimische Erzieherin bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen darf. Die Erzieherin arbeitet in einer kommunalen Kindertagesstätte in Baden-Württemberg.
Besonders absurd ist folgende Feststellung im Beschluss : "Ein 'islamisches Kopftuch' ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider". Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, "von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben", hieß es in dem Beschluss weiter. (Az. 1 BvR 354/11) „Es kann doch kein Argument sein, etwas, was nicht unüblich ist, in einer Institution zuzulassen “, empört sich Dr. Christina Baum.
Kommunale Kindertagesstätten sind der Neutralität verpflichtet
Die AfD-Fraktion verurteilt diese Entscheidung, da das Kopftuch als religiöses Symbol genutzt wird, denn das Bundesverfassungsgericht spricht in seiner Begründung selbst von einem weltanschaulichen Bekenntnis. Das Kopftuch unterscheidet in der Denkweise des Islam ehrbare Frauen moslemischen Glaubens von sogenannten unehrbaren Frauen, die ihre Haare nicht bedecken. In einer kommunalen Kindertagesstätte, die der Neutralität verpflichtet ist, ist ein Kopftuch dementsprechend fehl am Platz und verstößt gegen das Grundgesetz.
Dies wird gestützt durch das Kruzifix-Urteil aus dem Jahr 1995. Darin wird festgehalten, dass die Religionsanschauung einiger Schüler den anderen Schülern nicht aufgedrängt werden darf. Daher verstoßen Kreuze in Schulen, die keine Bekenntnisschulen sind, grundsätzlich gegen das Grundgesetz. „Die Entscheidung in einer öffentlichen Institution das Kopftuch als weltanschauliches Bekenntnis zuzulassen, ein Kreuz hingegen nicht, ist unlogisch und nicht konsistent“ kritisiert Rüdiger Klos „Die Glaubensfreiheit wird ad absurdum geführt, denn hier können sich Kinder – gerade in dieser frühkindlichen Prägungsphase - einem täglich vorgeführten Glaubensbekenntnis nicht entziehen.“
Justiz befördert die Islamisierung Deutschlands
Die Reaktionen auf unserer Facebook-Seite belegen, wie sehr dieses Thema die Gemüter bewegt“, sagt Emil Sänze. Unser Posting gehört bereits nach wenigen Stunden zu unseren meistbeachteten Meldungen, was Klickzahlen, Kommentare und geteilte Inhalte betrifft.Der vorliegende Fall belegt eindrucksvoll, dass Fragen, wie mit religiösen Praktiken und Symbolen speziell aus dem islamischen Kulturkreis umzugehen ist, die Bürger beschäftigt. „Das Urteil des BVG zeigt, dass sich neben den Alt-Parteien auch die Justiz weit von der Lebensrealität entfernt hat. Die Politik täte gut daran, sich den Sorgen und Nöten der Bürger anzunehmen, so wie es die Alternative für Deutschland tut“, erklärt Jörg Meuthen. „Die schleichende Islamisierung, vor der wir seit langem warnen, wird sogar von unserem höchsten Gericht befördert.“
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